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Hauskauf in Neuseeland (Teil 7) – verrotteter Küchenboden

Als Immobilienmaklerin begegne ich täglich Dingen, die potentielle Käufer oder Verkäufer interessant finden könnten. Diese Erlebnisse möchte ich in dieser Reihe diesen Interessierten zur Verfügung stellen.

Vielleicht erinnert sich noch jemand an meinen Teil 5, indem ich von einem Käufer berichtete, der zwei Objekte zur gleichen Zeit kaufen wollte? Nun, ich habe nicht aufgegeben. Stolz kann ich berichten, dass ich diesem Käufer ein anderes Objekt habe finden können, welches ihm nun seit einigen Wochen gehört. Allerdings ist dieser dritte Anlauf auch nicht problemlos über die Bühne gegangen.
Nach einigen Verhandlungstagen einigten sich der Käufer und der Verkäufer auf einen Kaufpreis. Der Kaufvertrag beinhaltete zwei Bedingungen, die der Käufer erfüllen musste, ehe der Vertrag bedingungslos (oder ‚unconditional’) wurde. Die Finanzierung war nicht das Problem, und konnte zügig abgehakt werden.

Die Einschätzung eines Bauingenieurs brachte hingegen einiges ans Licht, was zuvor nicht bekannt war. Der Boden in der Waschküche war komplett verrottet und musste ersetzt werden, das Haus wurde von außen mit einer Farbe gestrichen, die die Nägel in der Fassade zum Rosten brachte, und das Dach über dem Stellplatz erfüllte angeblich nicht die Norm. All diese Aspekte führten hierzu, dass der Käufer einen Rabatt auf den ursprünglichen Kaufpreis erhielt, um diese Reparaturen selbst durchführen zu können.

Es hätte allerdings auch anders laufen können. Der Verkäufer hätte auf dem ursprünglichen Preis bestehen können, und die Reparaturen vor dem eigentlichen Übergabetermin selbst durchführen können. Nachdem er allerdings im Ausland wohnte, entschied der sich für den Preisnachlass zugunsten des Hauskäufers.

Wichtig ist folgender Punkt. Diese Verhandlungen werden an dieser Stelle zwischen den Rechtsanwälten des Käufers und Verkäufers geführt. Ich als Immobilienmakler bin nicht direkt eingebunden, helfe allerdings gerne weiter, sofern es mir in dieser Rolle möglich ist. Auch funktioniert ein Preisnachlass nur wirklich dann, wenn es sich um nachweisbare Schäden handelt, die man schriftlich belegen kann. Der Bericht des Bauingenieurs war an dieser Stelle essentiell. Man kann demnach nicht einfach behaupten, dass das Haus Schäden hat und man einen Preisnachlass haben will, nur weil man das Gefühl hat, dass man ggf. zuviel dafür bezahlt hat.

Katja Schoepwinkel Licensed Real Estate Salesperson
Professionals, Hutt City Ltd
Licensed Under REAA 2008
28 Cornwall Street, Lower Hutt
p 04 619 1021
f 04 566 5399
m 021 0299 1934
katja@redcoats.co.nz
www.redcoats.co.nz

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