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Neue Einreisebestimmungen für Neuseelands Touristen


Ähnlich wie es in den USA bereits gehandhabt wird, führt die neuseeländische Regierung ab dem 1. Oktober 2019 neue Einreisebestimmungen für Touristen und Transitreisende ein. Dann müssen solche Personen bereits vor dem Abflug eine sogenannte ‚Electronic Travel Authority‘ beantragt und genehmigt bekommen haben, sowie eine ‚International Visitor Conservation and Tourism‘ Gebühr bezahlen.

Die NZeTA, die New Zealand electronic Travel Authority müssen künftig alle vor ihrer Abreise beantragen, die kein neuseeländisches Visum im Pass haben und aus einem waiver-freien Land kommen, wie beispielsweise aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Bislang benötigten Deutsche keinerlei Papiere außer ihren gültigen Reisepass, wenn sie nach Neuseeland fliegen wollten. Das Visum gab es dann automatisch mit der Einreise für eine Dauer von drei Monaten. Das wird auch nach wie vor so bleiben, jedoch muss zusätzlich das NZeTA beantragt und genehmigt worden sein. Gleiches gilt auch für die jährlich rund 1,5 Millionen Kreuzfahrtpassagiere jeglicher Nationalität, Transitflugreisende und Permanent Residents aus Australien. Nur Neuseeländer selbst, Bürger mit uneingeschränktem neuseeländischen Aufenthaltsrecht (Permanent Residents) und alle Visahalter, wie Personen, die beispielsweise ein gültiges Arbeits- oder Studentenvisum besitzen, sind von der neuen Regelung ausgenommen.

Im elektronischen Einreiseverfahren NZeTA wird bereits im Vorfeld abgefragt, was bislang erst an der Grenze selbst kontrolliert wurde, wie beispielsweise etwaige Vorstrafen eines Antragstellers, ein biometrisches Portraitfoto, Kontakt- und Passdaten oder die Reiseabsicht. Mit der Neueinführung des Registrierungsverfahrens soll die Grenzsicherheit erhöht und die eigentliche Zeit bei der Einreise dann verkürzt werden, indem die reisende Person bereits im Vorfeld begutachtet worden sind. „Ich bin normalerweise nicht für noch mehr bürokratische Riegel, die vorgeschoben werden, aber hiermit kann tatsächlich verhindert werden, dass Leute beim Check-In auf einmal abgelehnt werden und nicht ins Flugzeug steigen dürfen oder noch schlimmer, nach über 20 Stunden Anreise an einem neuseeländischen Airport abgewiesen werden und wieder nach Hause reisen müssen“, erklärt der langjährige Neuseeland-Experte Peter Hahn. „Solche Fälle sind leider immer wieder passiert und für die Betroffenen natürlich extrem unschön. Durch die zusätzliche Hürde jetzt, können solche Fälle bereits im Vorfeld geklärt werden und das Risiko dann bei der Einreise abgewiesen zu werden, sinkt deutlich. Die Fragen, die gestellt werden, sind dabei genau dieselben wie bisher, eben künftig nur vor Antritt der Reise“, kommentiert der langjährige Einwanderungsberater.

Mit der neuen Technologie haben die neuseeländischen Behörden zwar noch keinen Datenzugriff auf ein deutsches Vorstrafenregister, aber auch dies könnte sich durch Länderabkommen beispielsweise zur internationalen Terrorismusbekämpfung in der Zukunft ändern. Von INZ gecheckt werden unter anderem Übereinstimmungen mit der internationalen Liste gestohlener und verlorener Pässe. „Für alle Neuseelandreisenden ganz wichtig zu wissen ist, dass ein Touristenvisum nur diese zulässigen Einreisegründe abdeckt: Urlaub und Sightseeing, Familien- und Sozialbesuche, Amateursportveranstaltungen, diverse Geschäftstermine, eine ärztliche Behandlung in Neuseeland und als Gast der neuseeländischen Regierung“, erklärt Peter Hahn. Auf Jobsuche gehen oder gar hier arbeiten ist mit einem Touristenvisum nicht zulässig. Aber auch das ist im Grunde nichts Neues. Der Grund der Einreise muss ganz klar definiert sein, ist man dann erst einmal im Land unterwegs und bekommt ein Vorstellungsgespräch angeboten, haben sich die Gründe eben geändert. Somit sollte es jeder tunlichst vermeiden, mit Geburtsurkunden oder speziellen Arbeitsgerätschaften mit einem Touristenvisum einzureisen!“, warnt der Einwanderungsberater aus seinen über zwanzig Jahren Praxiserfahrung.

Zusätzlich wird zum 1. Oktober 2019 noch die sogenannte ‚IVL‘, die ‚International Visitor Conservation and Tourism Levy‘, eine Art ‚Tourismusgebühr‘ eingeführt, die dafür sorgen soll, dass Besucher das uneingeschränkte Tourismuspotenzial Neuseelands genießen können und Sightseeing-Ziele weiterhin für Besucher ausgebaut und erhalten werden können. „Ich denke nicht, dass Neuseelandurlauber sich von so einer Gebühr vergraulen lassen, außer jemand hat etwas zu verbergen“, resümiert Peter Hahn.

Um die NZeTA zu beantragen und die IVL zu bezahlen, sollte jeder Passagier weit im Vorfeld der Reise das online-Verfahren nutzen, denn die Bearbeitungszeit wird laut der Behörde dann mindestens 72 Stunden dauern. Dieses funktioniert entweder per mobiler App der INZ oder mittels eines Antrags auf der Webseite und wird wohl rund fünf bis zehn Minuten Zeit in Anspruch nehmen. Die Kosten betragen 9 NZD per App, 12 NZD für Anträge, die über die Webseite eingereicht werden. Im gleichen Schritt muss dann auch die IVL von 35 NZD pro Person bezahlt werden. Wer bei Abreise nach Neuseeland keine gültige NZeTA vorlegen kann, kann diese zwar noch am Hafen oder Airport beantragen, sollte der Antrag jedoch nicht schnell genug bearbeitet sein oder abgelehnt werden, darf der Passagier nicht an Bord gehen. Interessant ist allerdings, sowohl die NZeTA, wie auch die IVL sind dann für mehrfache Reisen nach Neuseeland bis zu zwei Jahre lang gültig!

Die entsprechende Webseite und die mobile App werden im Juli 2019 live geschaltet. Weitere Informationen für Reisende gibt es hier: https://www.immigration.govt.nz/nzeta

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