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Pin und Passwort an den Zoll?


Am 1. Oktober 2018 ist in Neuseeland das neue Gesetz „The Customs and Excise Act 2018“ in Kraft getreten, das den Beamten des Zolls bei der Einreisekontrolle sogar erlaubt, den Pin, Fingerabdruck oder das Passwort eines elektronischen Gerätes der Reisenden einzufordern. Privatsphäre kontra Verbrechensbekämpfung – Wo ist die Grenze eines vertretbaren Datenschutzes?

Verschärfte Einreisekontrollen bei Verdacht

Bei der Einreise nach Neuseeland an der Grenze kontrolliert werden, kennt jeder, der schon einmal in Aotearoa Urlaub gemacht hat. Neben den Gepäckkontrollen für die Bio-Sicherheit im Land kontrolliert der Zoll die Pässe und stellt für Deutsche ein dreimonatiges Besuchervisum aus. Doch mit der neuen Gesetzgebung, dürfen die Zollbeamten jetzt nicht nur elektronische Geräte wie Handys, Laptops und Tablets begutachten, sondern bei Verdacht sogar ohne weitere Begründung den Pin-Code erfragen, den Zugang per Fingerabdruck von den Reisenden verlangen oder ein Passwort einfordern. „Wir untersuchen die Geräte nur im Flugmodus“, erklärt Terry Brown, der Sprecher der Zollbehörde. „Es wird dann eine Dateiensuche durchgeführt, keine Clouddaten inspiziert.“ Wer den Beamten den Zugang verweigert, kann sogar mit einer Strafe von bis zu 5.000 NZD belegt werden und im Zweifelsfall kann der Zoll sogar die elektronischen Geräte beschlagnahmen und per forensischer Suche unter die Lupe nehmen.

Es ist eine Gradwanderung zwischen dem persönlichen Recht auf Privatsphäre und des neuen Zollgesetzes. Der Sprecher des Council for Civil Liberties, Thomas Beagle, kann sich mit der neuen Gesetzgebung gar nicht anfreunden: „Wer hat heute nicht alle wichtigen Daten auf dem Handy oder Tablet? Bankzugang, Gesundheitsdaten, E-Mails, Fotos – sozusagen das komplette Leben ist dort gespeichert. Auch bei mir. Also das Gesetz geht einen Schritt zu weit.“ Ganz anders sieht es der Zollminister Kris Faafoi. Für ihn war diese Erweiterung bestehender Richtlinien unabdingbar im Kampf gegen das organisierte Verbrechen. „Viele Verbrecherbanden und Terroristen sind heute wesentlich raffinierter, entscheidende Dinge über die Grenzen zu schmuggeln. Da wird es für unsere Beamten immer wichtiger, die Möglichkeit dieser Kontrolle in der Hand zu haben“, verteidigt er die Gesetzesreform. „Jeder Zoll auf der Welt darf ja auch die Koffer durchsuchen und sieht dort die Privatgegenstände der Reisenden.“

Der langjährige Einwanderungsberater und Neuseelandexperte Peter Hahn sieht die Sache entspannt. Für seine Kunden und normale Touristen wird die Gesetzesänderung kaum eine Rolle spielen. „Die globale Verbrechensbekämpfung macht eben auch vor Neuseeland nicht halt. Internationale Geldwäsche, organisierte Kriminalität und Terrorismus spielen überall auf der Welt eine immer bedeutendere Rolle. In diesem Zuge werden eben auch hier viele Dinge ernster genommen und die Gesetze angepasst. Die typischen deutschsprachigen Reisenden werden davon gar nichts bemerken, wenn sie hierherkommen, um Urlaub zu machen“, versichert Peter Hahn. „Mir ist von diesbezüglichen Kontrollen noch nichts zu Ohren gekommen.“

Allerdings stellt er immer wieder fest, dass in vielen Bereichen der Visabestimmungen, wo es früher zum Teil recht locker zuging, heute schon striktere Anwendung vorherrscht: „Gesetze werden einfach strikter umgesetzt, Richtlinien auf das Genauste befolgt. Wer beispielsweise mit einem Touristenvisum einreist aber eigentlich auf Jobsuche ist, verstößt unter Umständen gegen Visavorschriften. Eine Arbeitsplatzsuche ist von einem Touristenvisum nicht abgedeckt. Wer mit einem Lebenslauf, einer Geburtsurkunde im Koffer einreist – egal ob elektronisch oder in Printform – könnte verdächtig sein, hier arbeiten zu wollen. Entdecken die OfficersVerdächtiges, werden meist Fragen gestellt und die Antworten im System notiert. Geht Wochen später ein Work Visa Antrag ein, kann dem Antragsteller dann unter Umständen vorgehalten werden, dass er doch an der Grenze angegeben hat, hier nicht arbeiten zu wollen. Dann kann es vorkommen, dass man als ‚nicht bona fide‘ gilt und jeglicher weiterer Visaantrag aus diesem Grund abgewiesen werden kann, quasi wegen schlechten Charakters“, berichtet der Einwanderungsberater aus seiner langjährigen Erfahrung. „Um der internationalen Geldwäsche vorzubeugen, ist auch die Eröffnung eines Bankkontos in Neuseeland ohne gültiges Arbeits- oder Residence-Visum nahezu unmöglich geworden. Oder wer Geldeingänge aus Ländern mit Terrorzellen auf seinem Konto empfängt, wird auch hier in Neuseeland von der Bank angerufen und muss sich erklären.“ Ähnlich verschärft wurde die Einwanderung über die Investor Kategorie für ausländische Investoren. „Die Behörden wollen genau wissen, woher die Finanzen stammen. Das wird mittlerweile immer wieder beispielsweise chinesischen Investoren zum Verhängnis und verhindert eine Einwanderung“, weiß Peter Hahn. „Aber auch deutsche Kunden müssen genau nachweisen, wie sie zu dem Vermögen gekommen sind.“

Wer folglich plant, nach Neuseeland zu reisen oder einzuwandern, sollte sich vor Antritt der Reise genau überlegen, was er im Gepäck mitführt. Auch vor dem ‚Ende der Welt‘ macht die Verbrechensbekämpfung keinen Halt und die weltpolitische Situation wird von den Behörden downunderimmer ernster genommen.

2017 wurden an neuseeländischen Flughäfen bereits rund 540 elektronische Geräte vom Zoll untersucht. Die Behörde muss die Zahl dieser Durchsuchungen allerdings jedes Jahr an das Parlament melden. Bislang erwartet man durch die neue Gesetzgebung keine großen Veränderungen nach oben, folglich wird sich für ‚Otto-Normal-Reisenden‘ auch bei der nächsten Neuseelandreise künftig nicht viel ändern.

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