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Welche Visa erlauben welche Tätigkeit in Neuseeland?

Au Pair in Neuseeland

Au Pair in Neuseeland

Auch wenn man als deutscher Tourist ohne vorherige Visabeantragung nach Neuseeland einreisen darf, um Urlaub zu machen, gelten diese Bestimmungen nicht für Arbeitssuchende oder beispielsweise Au-Pairs. Eine Medienwelle wg. Au Pair löste jetzt die ‚Verhaftung’ eines 18jährigen Au-Pair-Mädchens aus Frankreich aus, welche nach einer Nacht in der Zelle deportiert wurde.

Eigentlich war die Französin Manon Pache als Au-Pair-Mädchen bei einer australischen Familie in New South Wales untergebracht. Doch als der einwöchige Urlaubstrip der Johnstons nach Queenstown anstand, stellte der Vater, Tierarzt Dr. Pip Johnston, dem Au-Pair frei, mitzukommen, oder die Woche Auszeit zu erhalten. Die 18jährige Französin entschied sich, die Einladung anzunehmen und ihre Gastfamilie nach Neuseeland zu begleiten, denn diese lud sie ein und bezahlte für ihr Ticket und ihre gemeinsame Unterkunft in Otago. Bei der Einreise erlebten die Australier und ihr französischer Gast jedoch einen unerfreulichen Empfang. Die Immigrationsbeamten in Queenstown sahen die Französin als arbeitende Angestellte der Familie an und ohne gültiges Arbeitsvisum sei sie in Neuseeland nicht willkommen. Nach einer Befragung, in der die junge Frau angab, eventuell für die Familie am Abend auch einmal Baby zu sitten, musste sie die Nacht in einer Polizeizelle verbringen, bevor sie am nächsten Morgen mit der nächst möglichen Maschine völlig verstört wieder außer Landes gebracht wurde. „Es gibt leider hier in Queenstown momentan keine anderen Unterbringungsmöglichkeiten, um solche Passagiere über Nacht zu beherbergen“, lautete die offizielle Stellungnahme der Behörden. Das harte Durchgreifen der Einwanderungsbehörde im Fall des jungen Au-Pair-Mädchens erzeugte einen Medienaufschrei, der sich bis in die britische Presse zog und letztendlich zu einer Entschuldigung der zuständigen Beamten für ihr hartes Durchgreifen führte. Sie hätten jedoch nicht gesetzeswidrig gehandelt, hieße es dennoch.

Wer sein Kind als Au-Pair nach Neuseeland schicken möchte, sollte sich deshalb unbedingt vorab informieren, welche Visamöglichkeiten für den individuellen Fall geeignet sind. „Die meisten jungen Leute aus Deutschland kommen mit dem Work & Travel-Visum nach Neuseeland“, bestätigt der langjährige Einwanderungsberater Peter Hahn. „Dieses gibt es jedoch nicht in exakt derselben Form für Schweizer und Österreicher. Das Visum kann von Deutschen bis zum 31. Geburtstag vor der Reise beantragt werden und ist mit dem Tag der Einreise für ein Jahr gültig. In dieser Zeit darf die Person dann sowohl in Neuseeland reisen, wie auch im Land arbeiten. Für Au-Pairs und Weltenbummler, die Auslandserfahrung sammeln wollen und sich zwischendurch immer wieder Geld verdienen müssen, eine ideale Lösung!“

Sollte ein Bewerber dieses Visum jedoch bereits ausgeschöpft haben, wird es mit einer Au-Pair-Stelle schwierig. „Selbst wenn die Gastfamilie kein Taschengeld bezahlt, schon alleine das Babysitten gegen Kost und Logis, wird als Bezahlung angesehen und macht die Au-Pair-Tätigkeit zur Arbeit. Und für diese Arbeit muss eine Arbeitserlaubnis in Form eines Work Visa vorliegen“, erklärt der Einwanderungsberater die gesetzlichen Bestimmungen. „Allerdings wird niemand für eine Au-Pairs-Tätigkeit ein Arbeitsvisum genehmigt bekommen, denn dafür müsste die Familie nachweisen, dass sie innerhalb Neuseelands keine geeignete Kraft gefunden hat, und so weiter. Es gibt deshalb immer wieder Fälle, bei denen Jugendliche oder junge Erwachsene mit einem Touristenvisum einreisen, obwohl sie eine Au-Pair-Stelle antreten.“

In den letzten Jahren zeigen sich die Beamten an den Flughäfen in Neuseeland bei der Kontrolle der Einreisenden immer strenger. Man befragt nun immer häufiger nach dem Zufallsprinzip und aufgrund etwaiger Funde im Gepäck oder Unschlüssigkeit der persönlichen Angaben auf der Arrival Card die entsprechenden Kandidaten. Wer erwischt wird, muss mit einer Deportation rechnen, was sich darüber hinaus auch noch negativ auf eventuelle spätere Visa Anträge oder Neuseelandbesuche auswirken kann.

Ähnlich kann es potenziellen Einwanderern ergehen, die als Touristen nach Neuseeland einreisen, um dann vor Ort einen Job zu suchen. „Ich habe immer wieder mit Leuten zu tun, die man am Flughafen befragt hat. Manchmal genügt schon eine Durchsuchung des Gepäcks. Finden die Beamten beispielsweise Arbeitskleidung, Bedienungsanleitungen für bestimmte Maschinen oder auch nur eine Geburtsurkunde, entsteht natürlich schnell der Verdacht, dass die Absicht der Reise kein reines Urlaubsvergnügen ist!“, berichtet Peter Hahn aus seinen über 20 Jahren Erfahrung im Einwanderungsbusiness. „Bei einem schweizerischen Besucher wurde der Flug bereits vom interessierten Unternehmen bezahlt. Die Airline muss dieses Detail wohl an die Behörden weitergereicht haben und dann stand der Passagier bei der Einreise und Befragung durch die Behörden natürlich ganz schlecht da.“ Selbst wenn die Officers sich nach der Befragung mit den Antworten zufrieden geben und die Person einreisen lassen, wird ein Vermerk in die Akten geschrieben. „Ich hatte schon Fälle, wo später tatsächlich ein Job gefunden wurde und schließlich der Versuch scheiterte, ein Work Visa zu beantragen. Mit der späteren Antragstellung auf eine Arbeitserlaubnis, ohne vorher das Land wieder verlassen zu haben, wird für die Beamten offensichtlich, dass die Aussage des ‚reinen Urlaubs’ in Neuseeland bei der Einreise gelogen war. Somit gelten diese Personen als nicht ‚bona fide’ und diese Charakterschwäche genügt bereits, um den Work Visa Antrag abzulehnen.“

Für den Einwanderungsberater fallen solche Fälle jedoch in eine Grauzone. „Diese Probleme bei der Einreise der Personen müssen schon im Vorfeld gut gemanagt sein, damit es später kein böses Erwachen gibt“, gibt Peter Hahn zu bedenken. „Es ist eine paradoxe Situation aber bei der Befragung darf man eben keinerlei Absichten haben, zu bleiben oder einen Job suchen zu wollen. Rein theoretisch kann sich diese Einstellung bereits mit dem Verlassen des Flughafengebäudes ändern.“ Der Neuseelandexperte rät deshalb seinen Kunden, auf Fragen gut vorbereitet zu sein und beispielsweise Dokumente wie Geburtsurkunden, bereits vorab per Post zu senden.

Für alle Deutsche, die nur in Neuseeland Urlaub machen möchten, gibt es keinerlei Probleme. Sie bekommen aufgrund eines so genannten Visa Waiver Abkommens bei der Einreise automatisch ein dreimonatiges Touristenvisum, welches sogar noch bis auf neun und in den meisten Fällen sogar 12 Monate verlängert werden kann. Dann steht einem Traumurlaub in Aotearoa nichts im Wege.

  1. Johann Reichhardt says:

    Hallo,

    wie sieht es aus wenn ich nach NZ Fliege um ein Konto anzulegen zwecks Privatem Hauskauf?

    Geht dass für später in Ordnung oder ist das nicht erwünscht?

    Kalte Grüße aus Österreich

    • Also wir koennen hier keine Rechtsberatung geben, daher eher allgemein geantwortet. Es ist zwar nicht mehr so einfach wie frueher, aber an sich sollte man weiter ein Konto in NZ auh aus dem Ausland aus eroeffnen koennen. Meines habe ich vor 2 Jahren bei der ANZ beantragt. Man braucht zwar eine beglaubigte Kopie des Passes, usw, aber es sollte noch gehen. Ich sage sollte, da just 2016 viele Regeln sich geaendert haben.

      Was leider komplizierter geworden ist, ist dann der eigentliche Hauskauf wenn du ein Bankkredit moechtest. Du wirst erstmal eine Anschrift brauchen mit Beweisen (z.B. Vertrag, Stromrechnung, etc) das du da auch wirklich wohnst. Das war etas tricky, da ich nur AirBNB hatte. Aber wenn man z.B. bei einer offizielen Stelle (z.B. Einwanderungsbehoerde) seine AirBNB Anschrift angibt, genuegt das. Aber erst den Vermieter um ERlaubnis fragen.

      Auf das Visa hat das erstmal eher keine Auswirkungen, bedenke aber, dass du nicht arbeiten darfst, solange du kein passendes Visum hast (was potentiell wiederum bei der Bank Probleme macht, da sie drei Monate Einkommensbelege sehen wollen).

      Wie gesagt, frueher (vor 8-9 Jahren) war das alles nicht notwendig, jetzt hat man schon mit einigen “Henne / Ei” Problemen zu kaempfen.

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