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Firmengründung als Neu-Kiwi

Selbständigkeit in Neuseeland

Selbständigkeit in Neuseeland

Nach Neuseeland einwandern und dort ein Business aufbauen, sein eigener Chef sein – das klingt nach einem Traum und einer Chance für einige Deutsche, am Ende der Welt einen neuen Lebensabschnitt anzufangen. Doch wie funktioniert die Einwanderung über die so genannte Entrepreneur Category, die im März 2014 neu eingerichtet wurde? Welche Voraussetzungen muss man erfüllen und welche Hürden stehen einem bevor? Immigrationsberater Peter Hahn erklärt Anja Schönborn von Treetop Media die Vor- und Nachteile der Investition in ein eigenes Geschäft in Aotearoa in einem Interview und berichtet zudem von seinen langjährigen Erfahrungen.

Anja Schönborn: Man hört immer wieder von der Entrepreneur Category? Was genau ist das?

Peter Hahn: Wie überall zu lesen ist, kann diese Einwanderungskategorie eine interessante Möglichkeit sein, den Schritt nach Neuseeland anzugehen. Im Grunde genommen gehört die Entrepreneur Category zum Bereich „Investieren in Neuseeland“. Es ist eine Form des Investments, bedarf jedoch besonders gutem Management bei der Einwanderung, wie viele Negativschlagzeilen von gescheiterten ausländischen Geschäftsleuten immer wieder bestätigen. Eine bestehende Firma zu übernehmen, oder ein eigenes Geschäft zu gründen oder mitzubringen, ist die Basis dieser Einwanderungsstrategie. Der Antragsteller muss hier allerdings einige Voraussetzungen erfüllen und einen ausgefeilten Business Plan vorlegen, welcher zum einen die Einwanderungsbehörden überzeugt aber zum anderen auch innerhalb der derzeit vorgeschriebenen drei Jahre realisierbar sein muss.

Schönborn: Welche Voraussetzungen muss man dabei erfüllen?

Hahn: Seit neustem gilt in dieser Kategorie auch ein Punktesystem, bei der eine Mindestzahl von 120 Punkten erreicht werden muss. Zum anderen sind die Richtlinien jetzt bezüglich des Investitionskapitals strikter geworden, eine Mindestinvestitionssumme von 100.000 NZD muss erbracht werden. Punkte gibt es dann unter anderem für das Alter der Antragsteller, die Geschäftserfahrung, die Höhe der Investitionssumme über 100.000 NZD hinausgehend, sowie den signifikanten Vorteil für Neuseeland, wie die Behörde das nennt. Zusatzpunkte gibt es für die Etablierung des Unternehmens außerhalb der Millionenmetropole Auckland. Der Bewerber muss also zunächst eine bestimmte unternehmerische Erfahrung mitbringen, idealerweise in einer Manager Position im eigenen Betrieb. Ganz entscheidend im Businessplan herausgearbeitet werden muss, dass das Geschäft eben einen signifikanten Vorteil für Neuseeland bringen muss. Darunter versteht man beispielsweise, ein herunter gekommenes Business zu übernehmen und wiederaufzubauen, neue Arbeitsplätze zu schaffen, innovativ zu sein oder ein Exportbusiness anzustreben. Die einstige Long-Term-Business-Kategorie, wie sie vor der Neumanifestierung im März hieß war lange die subjektivste Kategorie von Immigration New Zealand, das hat sich jedoch durch die neusten Richtlinien relativiert. Man ist hier bürokratischer, deutlicher in den Anforderungen und somit auch strikter geworden. Allerdings unterliegt die Kategorie keiner jährlichen Quote.

Schönborn: Für wen kommt diese Art der Einwanderung in Frage?

Hahn: Am besten ist es eigentlich, wenn Deutsche ihr gutgehendes Business mitbringen können. Dann sind die Risiken überschaubar und es sind ein gewisser Mindestumsatz, bestehende Kunden, usw. bereits vorhanden. Allerdings sind viele dieser mobilen Unternehmen IT-Firmen oder Broker. Die benötigen eigentlich keinen Investitionseinsatz von 100.000 NZD. Da muss man dann den Businessplan dementsprechend ausarbeiten. Wer ein neues Geschäft aufmachen möchte, muss sich seit der Neueinführung der strikteren Vorgaben ganz schön weit aus dem Fenster lehnen. Nehmen wir mal das Beispiel eines 40jährigen deutschen Bäckers, der eine heruntergewirtschaftete Bäckerei in Neuseeland kaufen möchte. Für sein Alter bekommt er 20 Punkte, er hat über 10 Jahre bereits eine deutsche Bäckerei geleitet, bekommt hierfür noch einmal 40 Punkte. Mit der Investitionssumme von 300.000 NZD kauft er das marode Geschäft, steckt Geld in neue Geräte, bedeutet noch einmal 20 Punkte. Zudem möchte er drei neue Angestelltenpositionen schaffen, die ihm 30 Punkte einbringen. Macht unter dem Strich trotz des recht hohen Finanzeinsatzes und seines Unternehmerrisikos erst 110 Punkte, also knapp unterhalb der Mindestpunktzahl. Er kann allerdings sein Punktekonto dadurch erhöhen, dass er sich außerhalb Aucklands niederlässt – das bringt ihn dann endlich über die 120-Punkte Hürde.

Schönborn: Entscheidet man sich für diesen Weg und bekommt die Punkte zusammen, wie geht dann so ein Antrag von statten, wenn ein Kunde mit einer Geschäftsidee auf Hahn & Associates zukommt?

Hahn: Zunächst muss man genau ausloten, ob das Business überhaupt erfolgreich in Neuseeland realisierbar ist. Bevor man überhaupt einen Antrag auf Permanent Residence stellen kann, muss zunächst ein Antrag auf ein Entrepreneur Work Visa gestellt werden. Das Kernstück des Antrages ist, wie schon erwähnt, ein wirklich ausgefeilter Business-Plan. Dabei geht es nicht nur darum, die finanziellen Vorteile und die Wirtschaftlichkeit darzustellen, sondern auch ganz klar, den Vorteil für Neuseeland deutlich heraus zu arbeiten. Leider werden dann in den drei Jahren, in denen das Visum gültig ist und in denen man seinen eigenen Business Plan realisieren muss, häufig Geschäfte falsch gemanagt, woran der spätere Residence Visa Antrag unter Umständen scheitern kann. Zudem muss man ganz klar bedenken, dass zwar das Business-Umfeld in Neuseeland ähnlich aussieht wie in Deutschland aber vieles funktioniert eben doch anders. Und da liegen dann oft die Haken und letztendlich der Grund für ein mögliches Scheitern der Einwanderung. Nach drei Jahren und vielen Investitionen schließlich aus dem Land „geworfen“ zu werden, ist dann doppelt bitter.

Schönborn: Welche typischen Haken und Hürden gibt es denn beispielsweise?

Hahn: Wer als Deutscher hier Geschäfte machen will, startet in einem gänzlich neuen Umfeld mit einer anderen Landessprache. Verträge und Firmenstrukturen funktionieren anders, das neuseeländische Steuersystem unterscheidet sich vom Deutschen. Beispielsweise muss am Ende des ersten Geschäftsjahres die Provisional Tax bezahlt werden. Das heißt im Klartext, man wird auf das vorangegangene Businessjahr besteuert, muss jedoch gleichzeitig, basierend auf diesen Zahlen, eine Steuervorauszahlung für das zweite Geschäftsjahr tätigen. Das kann einen finanziell unvorbereitet ganz schön belasten.

Ein weiteres Debakel kann der eigene Business Plan werden. Ein Kunde von mir hatte beispielsweise in seinen Unterlagen verankert, dass er ein Produkt in Neuseeland herstellt, die Distribution in Neuseeland tätigt und eine internationale Distribution vornimmt. Es stellte sich aber schnell heraus, die Eigenproduktion des Produktes in Neuseeland funktionierte nicht. Sein Geschäft war zwar in den beiden anderen Zweigen profitabel und erfolgreich, jedoch wird man am Ende der drei Geschäftsjahre an seinem eigenen Businessplan gemessen. Ist eine der drei prophezeiten Einnahmequellen nicht realisiert worden und das war beispielsweise das Hauptargument, in dem Immigration Neuseeland den Vorteil für Neuseeland gesehen hatte, kann der eigentliche Residency-Antrag unter Umständen abgelehnt werden. Überspitzt gesagt, ich kann also nicht nach einem Jahr statt Äpfeln mit Birnen handeln, auch wenn das als „Entrepreneur“ viel mehr Sinn machen würde. Das wiederlegt quasi das „Entrepreneurtum“ an sich, jede Geschäftsentscheidung muss abgewogen werden, ob sie keine Negativauswirkungen auf die Einwanderung haben könnte.

Der Antragsteller lehnt sich mit seinem Arbeits- und Geldeinsatz für drei Jahre extrem weit aus dem Fenster, ohne die Garantie auf den wirklichen Erfolg am Ende, sprich die Aufenthaltsgenehmigung für Neuseeland zu bekommen – hoher Einsatz, geringer Return. Und die Realität zeigt eben immer wieder, dass es auch unvorhergesehene Dinge gibt, die einem einen Strich durch die Rechnung machen können. Bei einem meiner Kunden ist beispielsweise während der drei Jahre des Long-Term-Business-Visa die Frau an Krebs erkrankt. Der medizinische Zustand wurde als unzumutbare Belastung für das neuseeländische Gesundheitssystem angesehen und der Residency-Antrag für die gesamte Familie beinahe abgelehnt. Wie man sieht, gibt es einige Risiken, die in den drei Jahren auf dem Weg zur Residency auftreten können. Allerdings können die meisten Unwägbarkeiten durch gutes Management während der dreijährigen Gültigkeit des Entrepreneur Business Visa vermieden werden, zum Beispiel durch Stellen eines Antrages auf ‚Change of Condition’, wenn sich abzeichnet, dass sich die geschäftliche Tätigkeit ändert.

Zur Person: Peter Hahn ist ein ehemaliger Rechtsanwalt aus Berlin, der selbst seit 1992 mit seiner Familie in Wellington lebt. Er ist Autor des Neuseeland-Bestsellers „Für immer Neuseeland“ und Geschäftsführer der Beraterfirma Hahn & Associates Ltd. Peter ist Neuseeland-Spezialist für alle, die mit dem Gedanken spielen, nach Neuseeland auszuwandern, dort Geschäfte zu machen oder zu investieren und lebt dort den Lifestyle, von dem viele seiner Kunden träumen.

Das Interview wurde geführt von Anja Schönborn von Treetop Media.

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