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Immigration-News: „Interessenten sollten schnell reagieren”


Alternative Zukunft in NZ

Änderungen in der Investor-Kategorie stehen unmittelbar bevor

Die sogenannte ‚Investor Category’ wurde 2009 eingeführt, seither hat sich nicht allzu viel verändert. Die Einwanderung nach Neuseeland über das Investieren von Kapital ist seit Anfang 2015 stark angestiegen. Die geforderten Punktezahlen in der Investor II wurden deshalb immer wieder an die aktuelle Situation angepasst, ansonsten konnten sich Einwanderungsinteressierte ziemlich genau erkundigen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Das könnte sich jetzt kurzfristig ändern, denn Insider haben von der neuseeländischen Einwanderungsbehörde erfahren, dass es noch vor Weihnachten zu Änderungen in dieser Kategorie kommen könnte.

Über die Investor II Kategorie können jedes Jahr 300 finanzkräftige Bewerber durch eine Investition in Neuseeland den Antrag auf die uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis, die Residency stellen. Seit 2009 wurden rund 4,9 Milliarden NZD im Land angelegt. Selbst wenn man die nach je vier Jahren wieder frei gewordenen Investitionen abzieht, liegt die ausländische Investitionssumme der Investor-Kategorie-Einwanderer derzeit bei 2,8 Milliarden NZD.

Der langjährige Einwanderungsberater Peter Hahn aus Wellington hat viele Kunden seit Einführung der Kategorie mit seinem Fachwissen und gezielter Strategie zur erfolgreichen Immigration nach Neuseeland verholfen. Kürzlich war er jedoch unter anderem als Redner auf einem Seminar der New Zealand Association of Migration and Investment und hat ersten ‚Wind’ von möglichen Änderungen in dieser Kategorie bekommen. „Es wurde deutlich kommuniziert, dass es höchstwahrscheinlich noch vor Weihnachten zu Änderungen in der Investor Kategorie kommen wird“, erklärt Peter Hahn. „Nachdem bereits die aktuellen Verschärfungen in der Skilled Migrant Kategorie manch einen kalt erwischt haben, kann man jetzt potenziellen Investoren, die nach Neuseeland auswandern möchten, nur ermutigen, möglichst schnell zu reagieren!“

Derzeit existieren zwei Investor Kategorien, die Investor I und die Investor II. Das sind die bisherigen Richtlinien im Überblick:

 Investor I:

  • Investitionssumme von mindestens 10 Millionen NZD
  • das Vermögen muss über einen Zeitraum von drei Jahren in akzeptierte Anlagen investiert werden
  • der Antragsteller muss sich für die letzten 2 Jahre der dreijährigen Investitionsperiode pro Jahr mindestens 44 Tage in Neuseeland aufhalten
  • kein Punktesystem
  • keine Englischprüfung
  • keine Altersgrenze
  • kein Nachweis von Berufserfahrung
  • keine Quote pro Jahr

Investor II:

  • derzeit werden 70 Punkte im Punktesystem verlangt
  • abhänging vom Alter, Englischkenntnissen und Geschäftserfahrung reichen in der Regel eine Investitionssumme von zwischen 2 und 3 Millionen NZD
  • das Vermögen muss über eine Anlageperiode von 4 Jahren in akzeptierte Anlagen investiert werden
  • zusätzlich müssen 1 Million NZD als sogenannte Settlement Funds nachgewiesen (nicht transferiert, nicht investiert!) werden
  • der Antragsteller muss sich in den letzten 3 der 4 Investitionsjahre pro Jahr 146 Tage in Neuseeland aufhalten
  • der Englischtest ist meist mit Schulenglisch zu bewerkstelligen
  • die Altersgrenze liegt bei 65 Jahren
  • Nachweis von mindestens drei Jahren Geschäftserfahrung in einer leitenden Funktion
  • die Jahresquote liegt bei 300

 

Für beide Kategorien gelten nur zulässige Anlageformen wie beispielsweise Staatsanleihen oder Aktien. „Es wären theoretisch auch Investitionen wie die Schaffung neues Wohnraums, sprich der Bau von Mietobjekten zulässig, davon raten wir jedoch ab, weil es das Verfahren meist verkompliziert“, berichtet der Einwanderungsberater aus seiner über 20jährigen Erfahrung. „Zulässig sind auch Investitionen in Unternehmen, solange sie in Neuseeland gelegen sind. Und die Erträge aus den Anlagen stehen zur freien Verfügung des Einwanderers. Sie müssen nicht reinvestiert werden!“, ergänzt Peter Hahn. „Auch die Settlement Funds sind recht flexibel. Hierbei kann es sich beispielsweise um das private Wohnhaus in Neuseeland (Link zum e-zine Artikel Hauskauf), eine Immobilie in Deutschland handeln, oder auch um Firmenanteile in Europa.“

Viele von Peter Hahns Kunden sehen Neuseeland als ‚Back-up-Plan’ für ihre Zukunft und die ihrer Familie. „Häufig bauen sich die Investoren mit den Antrag sozusagen das lebenslange Bleiberecht in Neuseeland auf, auch wenn sie später vielleicht in Europa leben – sozusagen für den Fall der Fälle. Besonders nach der Flüchtlingskrise in Europa und jetzt nach den US-Wahlen mit den ‚Trump-Flüchtlingen’ beobachten wir dieses Phänomen.“ Die Investition kann nach der geforderten Anlageperiode bislang wieder abgezogen werden, während der Residency-Status ein Leben lang bleibt!

(c) Darry Ward

Sichere Zukunft

Doch mit den ausstehenden Änderungen in dieser Einwanderungskategorie noch vor Weihnachten könnten sich schon kurzfristig die Voraussetzungen ändern. „Ich kann wirklich nur allen Interessierten raten, sich möglichst schnell zu entschließen. Die Worte der Behörde waren deutlich auch wenn in den Medien davon noch gar nichts zu lesen ist.“

Wichtig zu wissen für potenzielle Investoren ist, dass sie bei Antragseinreichung weder die Investitionssumme flüssig zur Verfügung haben müssen, noch der Umzug nach Neuseeland kurz bevor steht. „Wir geben unseren Kunden immer eine Art ‚Fahrplan’, den man der individuellen Situation anpasst, so gut es geht. Mit dem ersten Antrag, der Expression of Interest, sichert man sich nur mit dem Abgabedatum die Bearbeitung nach den bisherigen Richtlinien und liefert erste Informationen. „Erhält man dann die sogenannte ‚Invitation to apply’, hat man weitere vier Monate Zeit, um den eigentlichen Residence Antrag zu stellen“, beruhigt Peter Hahn mögliche Interessenten. „Die nötige Investitionssumme muß auch erst 1 bis 1 ½ Jahre später ‚flüssig’ gemacht werden. Umziehen muß man erst nach cirka 2 Jahren.“

Der Countdown bis zur Bekanntgabe der Änderungen läuft. Ob es dann ‚nur’ kleine Änderungen im Punktesystem der Investor II Kategorie gibt, gänzlich neue Kategorien ins Leben gerufen werden oder massive Verschärfungen bevorstehen, bleibt abzuwarten.

 

 

 

 

 

 

 

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