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Investor Quote erstmals ausgereizt

Investoren Visa für NZ

Investoren Visa für NZ

Obwohl die Immigrationsmöglichkeit über die sogenannte Investor Kategorie bereits seit 2009 existiert, wurde die jährliche Maximalquote von 300 jetzt zum ersten Mal ausgeschöpft. Das Interesse an der Einwanderung nach Neuseeland mit Hilfe von entsprechendem Eigenkapital wird für viele Bewerber immer interessanter. Die Regierung feilt unterdessen an den Bedingungen, um das Fremdkapital, welches durch diese Einwanderungskategorie ins Land fließt, noch besser für die Wirtschaft nutzen zu können.

Das neuseeländische Einwanderungsjahr beginnt Anfang Juli und endet entsprechend am 30. Juni. Um diese Jahreszeit zieht die Einwanderungsbehörde deshalb gerne Bilanz, neue Statistiken werden erhoben und in diesem Zuge auch etwaige Verbesserungsmöglichkeiten diskutiert. So auch in der Investor Kategorie, die zwar für das kleine Land finanziell bedeutend ist, jedoch nur ein Prozent der Gesamtquote an zugelassenen Einwanderungen pro Jahr ausmacht.

50.000 Einwanderer aus aller Welt akzeptiert Neuseeland pro Jahr, davon ist eine Quote von 60 %, also rund 30.000 Immigranten, für den sogenannten Skilled Migrant Stream vorgesehen, also für Angestellte, Unternehmer oder Investoren. „Von dieser Gesamtquote sind aber nur 300 Anträge pro Jahr – also lediglich 1% – für Investoren eingeplant. Bislang konnte die, bereits 2009 eingeführte Investor 2 Kategorie, mit der ohnehin geringen Quote, auch noch nie gefüllt werden“, erklärt der deutsche Einwanderungsberater Peter Hahn aus seiner über 20jährigen Erfahrung. „Das Interesse von Investoren aus aller Welt stieg jedoch mit den letzten Jahren an und erreichte 2015 dann seinen Höhepunkt. Durch eine Liberalisierung der chinesischen Finanzgesetzgebung ist es jetzt den Landsleuten innerhalb eines gewissen Kontingents erlaubt, ihr Vermögen auf legalem Weg, außer Landes zu schaffen.“ Neuseeland wurde von Anträgen überschüttet und die Behörde setzte die benötigte Punktegrenze nach oben. „Die Messlatte stieg insofern, dass man nun nicht mehr ‚nur’ 1,5 Millionen NZD in Neuseeland investieren mußte, sonder je nach Fallkonstellation zwischen 3 und 4 Millionen NZD. Erst im Lauf der letzten Monate sind die Ansprüche wieder leicht aber stetig gesunken“, so Peter Hahn.

Gleichzeitig sickerte jedoch durch, dass 42 Prozent aller Anträge in dieser Kategorie in den vergangenen Monaten abgelehnt wurden. „Viele Bewerber unterschätzen die Komplexität der Einwanderung auch in der Investor Kategorie!“ gibt der Neuseeland-Experte zu bedenken. „Besonders wenn es um den Nachweis, den Transfer und die Anlage des Kapitals geht, bedarf es genauer Planung und Strategie. Zum einen muss der Antragsteller nachweisen, dass er sein Kapital auf legalem Weg erworben hat. Zum anderen müssen ebenso Nachweise erbracht werden, dass die Finanzen auf legalem Bankweg nach Neuseeland transferiert worden sind“, erklärt der Einwanderungsberater. Mittlerweile sind auch rund zehn Prozent von Peter Hahns Kunden Investoren, die es nach Neuseeland zieht, wenn auch aus unterschiedlichen Motiven. Einige wollten nur einen Plan B haben für den Fall, dass die Lebensbedinungen in Europa nicht mehr tolerierbar sind, andere wiederum fühlen sich von der Lebensqualität Neuseelands angezogen und haben oft schon lange ihre Einwanderung nach Aotearoa geplant. „Wir haben bislang alle Investoranträge mit Erfolg durchgebracht, wenn auch gelegentlich mit Komplikationen, die jedoch von Anfang an vorhersehbar und einkalkuliert waren.“

Ende Juni 2016 erklärte Immigration New Zealand nun, dass die Quote von 300 Investoren pro Jahr in den vergangenen zwölf Monaten zum ersten Mal voll ausgeschöpft wurde. Alle Investor II Anträge sollen bis dahin bearbeitet sein, so dass für das neue Einwanderungsjahr dann wieder neue Bewerbungen angenommen und binnen vier bis sechs Wochen bearbeitet werden könnten, erklärte die Behörde.

Bislang legen die meisten Investoren ihr Kapital in sicheren Staats- oder Industrieanleihen, sowie in Aktienfonds an. Die neuseeländische Regierung sähe jedoch lieber aktives Investment in der Wirtschaft. Derzeit beschäftigt sich deshalb das Kabinett mit möglichen Änderungen der Bedingungen in der Investor Kategorie. „Ich könnte mir gut vorstellen, dass es zu Änderungen kommt und unsere Investor-Kunden, künftig nicht mehr so viele Freiheiten bei der Wahl ihrer Anlagen haben“, erklärt Peter Hahn. Auf der anderen Seite scheint die Immigrationsbehörde jedoch noch keine Lösung zu haben, was mit den Einwanderungschancen der Investoren passiert, sollte sich ein aktives aber risikoreicheres Investment als Flop herausstellen. „Einer meiner Kunden möchte ein bestehendes Unternehmen in einem Asset Deal kaufen. Doch die alles entscheidende Frage ist, was passiert, wenn er das Geschäft in den Sand setzt? Steht dann seine Residency auf dem Spiel? Das würde ja bedeuten, dass der Antragsteller nicht nur sein Kapital verliert, sondern auch seine Eintrittskarte nach Neuseeland“, denkt der Immigrationsberater weiter. „Auf ein Schreiben von mir an die Behörde mit der Bitte um Klärung habe ich bis dato von Immigration keine klare Aussage erhalten.“

Wie sich die Investor Kategorie künftig tatsächlich verändern wird und welche neuen Bedingungen dann gelten, ist momentan noch spekulativ. Bis November wird zumindest das Feedback des Kabinetts erwartet. „Ich kann mir vorstellen, dass dann mit dem Jahreswechsel 2017 erste Änderungen in Kraft treten könnten“, resümiert Peter Hahn. Er beobachtet die Situation genau, um seine Kunden zu jedem Zeitpunkt optimal beraten zu können.

„Wie sich Brexit auf die neuseeländische Wirtschaft und den Neuseeland Dollar auswirkt steht momentan noch in den Sternen“. Die meisten Experten sind sich aber darüber einig, dass Neuseeland trotz der Entfernung zu Europa Brexit zu spüren bekommen wird. „Wir beobachten die Situation genau, um unsere Kunden zu jedem Zeitpunkt optimal beraten zu können“.

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