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Tipps, Tricks und Termini – Hauskauf in Neuseeland (2)

Von klein bis gross

Von klein bis gross

Im ersten Teil des Interviews “Tipps, Tricks und Termini – Hauskauf in Neuseeland” haben wir vom Experten Peter Hahn erfahren, welches die ersten Schritte zu einem Hauskauf sind. Im zweiten Teil erklärt uns Hahn den praktischen Ablauf eines Hauskaufs in Neuseeland. Wie kann ein solcher Kauf abgewickelt werden und welche Kosten können zusätzlich noch entstehen?

Anja SchönbornIn den Anzeigen liest man immer wieder „Price by negotiation“, „auction“ und „tender“. Was heißt das genau?

Peter Hahn: Das sind drei verschiedene Wege, wie in Neuseeland Immobilien verkauft werden. „Sale by negotiation“, heißt, „Verkauf durch Vertragsverhandlung“. Das ist die simpelste und für den Käufer die beste Variante. Meist gibt es einen »asking price«, eine Preisvorstellung, vom Verkäufer. Man muss den asking price als Käufer nicht akzeptieren, sondern macht in der Regel ein Angebot (offer) auf einem Standard-Vertragsformular, dem Agreement for Sale and Purchase of Real Estate. Man kann sein Angebot von Bedingungen abhängig machen oder ein »unconditional offer« (Angebot ohne Bedingungen) abgeben. Zum Beispiel könnte man das Angebot vom Erhalt des Residence Permits abhängig machen oder von einem zufriedenstellenden »valuation report« (Marktwertbegutachtung). Ratsam ist aber, möglichst ein Angebot ohne Bedingungen (unconditional offer) zu machen. Das ist für den Verkäufer am attraktivsten, denn er weiß, dass er mit der Unterschrift einen verbindlichen Kaufvertrag gesichert hat. Der Verkäufer kann das Angebot annehmen, indem er den Vertrag gegenzeichnet, oder kann ein Gegenangebot machen.

Die Versteigerung (auction) ist ein spannender Kaufvorgang – nicht jedermanns Sache, insbesondere, wenn man der Sprache nicht ganz mächtig ist, und wenn man nicht schon einige Versteigerungen miterlebt hat. Wer ernsthaftes Interesse an einem Haus hat, das zur Versteigerung steht, muss gut vorbereitet sein. Die Auktion erlaubt keine bedingten Angebote (conditions), so dass man im Vorfeld seine Finanzen geklärt haben und sich über den Preis im Klaren sein sollte, den man bereit ist zu bezahlen. Man sollte eventuell vor dem Verkaufstag ein Wertgutachten einholen. Üblicherweise wird der Verkäufer vor der Auktion einen Minimalpreis (reserve) festlegen, unter dem er nicht verkaufen will. Die meisten Verkäufer wollen die reserve nicht gegenüber den Kaufinteressenten offenlegen, so dass diese nur dem Auktionär bekannt ist. Allerdings weiß man, dass die reserve überschritten ist, wenn der Auktionär im Laufe des Auktion ankündigt: »this property is now on the market« oder »we are definitely selling today« oder vergleichbare Redewendungen.

Ein »tender« ist eine schriftliche Versteigerung – eine Ausschreibung. Es ist eine beliebte Methode, die von Maklern oft angewandt wird, wenn sie mit großem Interesse rechnen. Man unterscheidet zwischen einem »closed tender« und einem »open tender«. Closed tender haben im Gegensatz zu den open tender einen festen Termin zu dem Angebote abgegeben werden müssen. Tenders machen es dem Käufer nicht einfach. Anders als bei der Auktion weiß man nicht, was die anderen Interessenten bieten. Man muss also sein bestes Angebot abgeben, um sicherzugehen, dass man vom Verkäufer berücksichtigt wird.

Schönborn: Welche Gutachten gibt es und welche Gebühren kommen noch hinzu?

Hahn: Es gibt den Capital Value (CV oder GV), den von der Gemeinde veranschlagten Haus-Wert nach dem auch die städtischen rates, die Abgaben bemessen werden. Zusätzlich kann man einen builders report über die Bausubstanz und ein valuation report von einem unabhängigen Wertgutachter in Auftrag geben lassen. Der eigentliche Kaufprozess nennt sich »conveyancing« und die meisten Anwälte können helfen. Die Kosten für diese Unterstützung halten sich in Grenzen, zumindest verglichen mit den Notarkosten in Deutschland. Mit 1.000 NZD ist aus anwaltlicher Sicht oft schon alles abgedeckt.

Schönborn: Wer jetzt dennoch ein wenig unsicher ist, tatsächlich den Schritt zu gehen, im fremden Land ein Haus zu kaufen – was könnte man ihm mit auf den Weg geben?

Hahn: Bei Mietobjekten kann man sich nie so verwirklichen, wie man möchte. Renovierungen sind hier beispielsweise dem Vermieter vorbehalten. Eigentlich trifft „Home sweet home“, den Nagel auf den Kopf. Ein eigenes Haus kann so hergerichtet und ausgestattet werden, dass es die eigenen Bedürfnisse erfüllt und ganz wichtig, es bedeutet eben auch ein Stück Zuhause im fremden Land. Und wenn alle Stricke reißen, wird die Immobilie eben wieder verkauft – no big deal!

Zur Person: Peter Hahn ist ein ehemaliger Rechtsanwalt aus Berlin, der selbst seit 1992 mit seiner Familie in Wellington lebt. Er ist Autor des Neuseeland-Bestsellers „Für immer Neuseeland“ und Geschäftsführer der Beraterfirma Hahn & Associates Ltd. Peter ist Neuseeland-Spezialist für alle, die mit dem Gedanken spielen, nach Neuseeland auszuwandern, dort Geschäfte zu machen oder zu investieren und lebt dort den Lifestyle, von dem viele seiner Kunden träumen.

Das Interview wurde geführt von Anja Schönborn von Treetop Media.

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