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WWOOFER & Aupairs – Working Holiday Visa für Weltenbummler

Das Working Holiday Visa für all die jungen Erwachsenen, die Auslandserfahrung sammeln und ein Jahr in Neuseeland verbringen wollten, gibt es in dieser Form erst seit dem Jahr 2000. Anfangs war jedoch die Quote der Visa, die pro Jahr pro Land ausgestellt werden konnten, begrenzt. Erst seit 2005 ist jeder junge Deutsche berechtigt, ein Jahr in Neuseeland zu arbeiten und zu leben, wenn er den Antrag vor dem vollendeten 30. Lebensjahr bei Immigration Neuseeland einreicht. Dies kann sowohl von Deutschland aus über die neuseeländische Botschaft in Berlin geschehen, als auch, wenn man sich bereits in Neuseeland aufhält. Dann reicht man den Antrag direkt bei Immigration New Zealand ein.

Sobald der Antrag genehmigt ist, hat der Betroffene ein Jahr Zeit, bis er die Reise antritt. „Das Einjahresvisum wird dann sozusagen mit der Einreise aktiviert, so dass die Working Holiday-Reisenden dann tatsächlich 365 Tage Zeit haben, um sich das Land, die Kultur und den Alltag Neuseelands anzusehen“, erklärt Peter Hahn die Prozedur. Diese Art von Visa kann man jedoch nur einmal im Leben beantragen. Wo noch vor einigen Jahren die Bestimmung galt, dass die Visa-Halter nur für drei Monate bei dem gleichen Betrieb arbeiten dürfen, gibt es heute keine Einschränkung mehr.  „Dennoch ist das Visum vorrangig dafür gedacht, das Land zu bereisen und sich nur mit Gelegenheitsjobs finanziell über Wasser zu halten.“

Reisende unter 31 streben deshalb in diesem Jahr in Neuseeland eine Mischung aus Urlaub und Arbeit an. „Hierbei ist es ganz entscheidend zu wissen, dass man als Working Holiday Visa-Holder offiziell auch in Neuseeland arbeiten darf. Typische Gelegenheitsjobs sind das Kellnern in Cafés, das Mithelfen auf einer Farm oder die Arbeit als Babysitter und Aupair“, erklärt Peter Hahn den normalen Ablauf nach Visaantritt. „Was jedoch immer noch von vielen Betroffenen angenommen und im Internet verbreitet wird ist, dass jemand, der als Tourist durch das Land reist, also nur ein Besuchervisum hat, auch auf einer Farm gegen Kost und Logie arbeiten darf! Dies ist nicht richtig. Das so genannte WOOFING, „Willing Workers on Organic Farms“ beispielsweise, ist mit Working Holiday Visa eine geeignete Tätigkeit, mit einem normalen Touristenvisum jedoch illegal!, gibt der Immigrations-Experte zu bedenken.

Razzien auf Kiwifarmen während der Erntezeit sind dabei keine Seltenheit. Wer also nur zum Urlaubmachen eingereist ist, arbeitet illegal, selbst wenn er dabei keinen Geld-Verdienst hat. „Immigration New Zealand definiert Arbeit als jedwede Aktivität für die man Geld oder eine andere Art von Entlohnung erhält, wie beispielsweise beim WOOFING, wo man arbeitet und im Gegenzug die Unterkunft und drei Mahlzeiten gestellt bekommt!“

WOOFING ist mittlerweile zum geflügelten Wort geworden und viele Reisenden sprechen von WOOFING obwohl es sich bei dem Arbeitgeber nicht um den Betreiber einer organischen Farm handelt. Eine ähnliche Rechtslage bezüglich Arbeitsvisum existiert beispielsweise auch bei einem Aupair aus Deutschland. „Nachdem das Aupair meist bei einer Familie im Haus wohnt und ißt, gilt dies bereits als Entlohnung für die Dienste und wird als Arbeit angesehen, erklärt Peter Hahn die Auslegungsweise von Immigration. „Auch freiwillige Helfer sind für Immigration Arbeitskräfte. Für den Arbeitgeber natürlich auch billige Arbeitskräfte. Doch wer illegal arbeitet und erwischt wird, muss mit einer Verwarnung, Geldstrafe oder sogar dem Landesverweis rechnen.“

Die Statistik zeigt, Neuseeland kämpfte im vergangenen Jahr mit über 15.000 so genannten„Overstayern“,  Menschen, die sich illegal in Neuseeland aufhielten. 360 davon wurden ausfindig gemacht und deportiert.

Wer als Praktikant nach Neuseeland kommt, sollte vorsichtig sein, denn bei dieser Art der Tätigkeit handelt es sich um eine Grauzone. „Sobald der Praktikant bezahlt wird, benötigt er ein Arbeitsvisum, auch kostenfreie Unterkunft oder Verpflegung zählen hier rein rechtlich als Bezahlung!

Eine Ausnahme gibt es jedoch in dieser Kategorie. Wer als Student ein unbezahltes Praktikum im Studiengang vorgeschrieben hat, bekommt ein gesondertes Arbeitsvisum für die Dauer der Tätigkeit in Neuseeland. Jurastudenten und Rechts-Referendare benötigen sogar gar kein Arbeitsvisum, dürfen mit dem Touristenvisum für die Dauer ihres Praktikums einreisen und tätig werden.

Wer in Neuseeland arbeitet, muss bei IRD, der Steuerbehörde des Landes, auch eine Steuernummer, die IRD-Number beantragen. Heute muss dabei immer die Arbeitserlaubnis, also der Visastatus nachgewiesen werden. „Früher war der Irrglaube weit verbreitet, dass man mit einer IRD Nummer automatisch die Arbeitserlaubnis im Land erhält. Das ist natürlich nicht richtig.“

Früher war das >>Honesty Box<<-Prinzip in Neuseeland generell noch sehr ausgeprägt. Nach dem „Ehrlichkeitsprinzip“ vertraute man einfach auf die Aufrichtigkeit der Menschen, egal ob bei der Green Fee für den Golfclub, dem Kauf von Obst- und Gemüse an Straßenständen, in der Bank bei der Eröffnung eines Kontos oder dem Antrag auf eine IRD-Nummer bei der Steuerbehörde. Diese Mentalität hat sich schon verändert. Heute wird fast überall mehr geprüft und kontrolliert“, berichtet der Neuseeland-Fachmann vom Wandel in der Gesellschaft.

Das Working Holiday Visa ist die perfekte Möglichkeit um selbst neuseeländischen Alltag zu schnuppern und über einen Urlaub hinaus das fantastische Land am anderen Ende der Welt zu entdecken. Ein wichtiger Tipp: Jeder sollte für die Dauer seines Neuseelandaufenthaltes auch eine Auslandskrankenversicherung abschließen, für den Fall der Fälle.

„Für einige, die bereits planen, nach Neuseeland auszuwandern, ist das Working Holiday Visum auch eine gute Chance, erste Arbeitskontakte zu knüpfen und eine Festanstellung zu suchen“, verrät Peter Hahn. „Im Laufe des Jahres kann dann unter gewissen Voraussetzungen sogar ein Residence Visa beantragt werden, wenn man so genanntes „skilled employment“ gefunden hat. Man kann das Working Holiday Visa in einigen Fällen folglich als eine Art Joker im Ärmel sehen, als Eintrittskarte für die spätere Einwanderung!“

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